Anspruch auf Kita-Platz und Schadensersatz

Für viele Eltern ist es von großer Bedeutung, für Ihre Kinder einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) zu bekommen. Denn sie sind auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Deshalb ist in den letzten Jahren die Nachfrage nach Kita-Plätzen stark gestiegen. Dies hat zu Engpässen geführt und den Zugang zu Kita-Plätzen für Eltern erschwert. Wenn die Kommune Eltern keinen Platz in einer Kita zur Verfügung stellt, können diese einen Anspruch auf Schadensersatz in Geld haben. Zum ersatzfähigen Vermögensschaden gehören dann insbesondere die Kosten für eine notwendige Ersatzbetreuung (z.B. Tagesmutter, private Kita, etc.) oder entgangener Lohn bzw. Gehalt für die Zeit, in der die ein oder beide Elternteile das Kind selbst betreuen mussten.

Der Anspruch auf einen Platz in einer Kita folgt aus dem sog. Kinderförderungsgesetz (KiföG). Danach gibt es für Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr. Dieser Anspruch besteht, 

  • wenn beide Eltern berufstätig sind
  • für Kinder von Alleinerziehenden
  • wenn Eltern arbeitssuchend sind
  • wenn das Elternteil sich noch in der (Hoch-)Schulausbildung befindet
  • wenn die Betreuung aus anderen Gründen (z.B. Integration, Förderbedarf) erforderlich ist. 

Stellt eine Kommune aufgrund ihres Verschuldens keinen Kita-Platz für Anspruchsberechtigte zur Verfügung, haben Betroffene Eltern grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls oder auf Schadensersatz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 278/15, 302/15 und 303/15). Beispielsweise sprach das Oberlandesgericht Frankfurt einer Mutter Schadensersatz in Höhe für 23.000 Euro für Dienstausfall zu, den diese erlitten hatte, weil die Gemeinde ihr keinen Platz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt hatte und die Mutter deshalb vorübergehend nicht arbeiten konnte (Az. 13 U 436/19). 

In welcher Höhe ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, ist abhängig vom konkreten Schaden und den Umständen des jeweiligen Falls. Bei der Forderung von Schadensersatz sind von Eltern nicht nur die Anspruchsvoraussetzungen, sondern auch zahlreiche verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten und Fristen einzuhalten. Eine anwaltliche Vertretung ist für Betroffene deshalb meist empfehlenswert. 

Häufiger Streitpunkt ist oft die Frage: Müssen Eltern eine Kita akzeptieren, die sehr weit von ihrer Wohnung entfernt liegt? Diese Frage lässt sich nur für jeden Fall individuell beantworten, da auch die Gerichte hier immer den Einzelfall prüfen. Eine 30-minütige Wegstrecke wurde von den Gerichten bereits wiederholt für zumutbar angesehen. Eine pauschale Antwort kann hier jedoch nicht gegeben werden. Die umfangreiche Rechtsprechung verweist in jedem Einzelfall darauf, dass der Kita-Platz dem Bedarf des jeweiligen Kindes und seinen Eltern zeitlich und räumlich gerecht werden müsse. Auch die Bedürfnisse der Eltern (z.B. Lage, Fahrtweg) müssen bei der Entscheidung also berücksichtigt werden. Auch in dieser Frage kann ein Anwalt Ihnen ohne hohe Kosten im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs eine Einschätzung ihres Falls geben und Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen. 

 

Haben Sie ein Kind im Alter zwischen 1 und 3 Jahre und bekommen keinen Kita-Platz bekommen?

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