Notfallnummer

Für dringende und unaufschiebbare Fälle

Für eilbedürftige und unaufschiebbare Situationen haben wir eine Notfallnummer eingerichtet, unter der wir in der Regel 24h - auch am Wochenende - erreichbar sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Nummer ausschließlich für strafrechtliche Notfälle sowie Inobhutnahmen gilt. Für alle anderen Angelegenheiten kontaktieren Sie uns bitte zu unseren telefonischen Bürozeiten, auch wenn Ihre Angelegenheit dringend sein sollte.

Notfälle sind insbesondere:

  • Untersuchungshaft (U-Haft)
  • (Vorläufige) Festnahme & Verhaftung
  • Wohnungs- und Hausdurchsuchung
  • kriminalpolizeiliche Vernehmung
  • Inobhutnahme von Kindern & Jugendlichen

Notfallnummer des Rechtsanwaltes:

0162 74 98 263

Weitere Infos zur Notfallnummer

Es ist nicht immer möglich, den Anruf direkt anzunehmen. Sollte die Notfallnummer einmal nicht erreichbar sein oder niemand den Anruf abnehmen, so schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an post@volkwein-recht.de, schreiben Sie uns über WhatsApp-Business an unsere Kanzleinummer (0711 25 25 056 - 0) oder versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Vermeiden Sie Fehler!

Bei Festnahme, Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, kriminalpolizeilicher Vernehmung, Inobhutnahmen von Minderjährigen, etc.

Schweigen Sie und rufen Sie mich an!

Gut beraten in Stuttgart und der Region!

Die Anwaltskanzlei Volkwein berät und vertritt Sie kompetent und zuverlässig in allen Bereichen des Zivilrechts sowie im Strafrecht und Jugendstrafrecht

Mit Herrn Rechtsanwalt Volkwein bauen Sie auf einen kompetenten, zielsicheren und zuverlässigen Partner. 

Herr Rechtsanwalt Volkwein ist seit über 5 Jahren als Honorardozent an verschiedenen Lehreinrichtungen in Baden-Württemberg tätig und blickt dabei auf eine Lehrerfahrung von weit mehr als 1.200 Stunden zurück. Herr Rechtsanwalt Volkwein leistet damit einen Beitrag für eine exzellente Lehre in Baden-Württemberg und bildete bisher schon mehrere hundert Fachkräfte in Theorie und Praxis der verschiedensten Rechtsgebieten aus. 

Herr Rechtsanwalt Volkwein berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten, insbesondere in diesen Rechtsgebieten:

  • Strafrecht & Jugendstrafrecht
  • Familienrecht & Erbrecht
  • Kinder- & Jugendrecht
  • Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeld, etc.) inkl. Arbeitsrecht und Mietrecht
  • Straßenverkehrsrecht, Unfallrecht und Versicherungsrecht
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Anwaltskanzlei Volkwein
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart

E-Mail post@volkwein-recht.de

Telefon 0711 25 25 056 - 0

Telefonzeiten
Montag – Freitag: 08:30 - 18:30
Samstag: 11:00 - 12.00

Persönliche Termine nur nach vorheriger (telefonischer) Vereinbarung

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