24h-Notfallnummer.
Für eilbedürftige und unaufschiebbare Situationen haben wir eine Notfallnummer eingerichtet, unter der wir in der Regel 24h - auch am Wochenende und zur Nachtzeit - erreichbar sind.
Bitte beachten Sie, dass diese Nummer ausschließlich für strafrechtliche Notfälle sowie akute Inobhutnahmen gilt. Für alle anderen Angelegenheiten kontaktieren Sie uns bitte zu unseren telefonischen Bürozeiten, auch wenn Ihre Angelegenheit dringend sein sollte.
Notfälle sind insbesondere:
- Untersuchungshaft (U-Haft)
- (Vorläufige) Festnahme & Verhaftung
- Wohnungs- und Hausdurchsuchung
- kriminalpolizeiliche Vernehmung
- Inobhutnahme von Kindern & Jugendlichen
» Hier gehts zur ersten Hilfe! Was Sie unbedingt beachten müssen! «
Volkwein. Notfallnummer.
Während der Bürozeiten (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.0 Uhr) rufen Sie bitte nur in der Kanzlei (0711 25 25 056 0) an und nicht auf dem Notfalltelefon.
Es ist nicht immer möglich, den Anruf direkt anzunehmen. Sollte die Notfallnummer einmal nicht erreichbar sein oder niemand den Anruf abnehmen, so schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an post@volkwein-recht.de, schreiben Sie uns über WhatsApp-Business an unsere Kanzleinummer (0711 25 25 056 - 0) oder versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Volkwein. Gut geschult.

Vermeiden Sie Fehler!
Bei Festnahme, Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, kriminalpolizeilicher Vernehmung, Inobhutnahmen, etc.
Schweigen Sie und rufen Sie mich an!
Volkwein. Wenn es schnell gehen muss.
Konsequente Strafverteidigung bedeutet auch, Ihre Rechte aktiv durchzusetzen. Dazu gehört insbesondere Ihr Schweigerecht. Ohne vorherige Rücksprache sollten keine Angaben gegenüber Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden gemacht werden. Jede unüberlegte Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.
Wenn gegen Sie ermittelt wird oder bereits ein Strafverfahren läuft, ist ein strukturiertes und diszipliniertes Verhalten entscheidend.
Die wichtigsten Grundregeln im Überblick:
- Ruhe bewahren und keine vorschnellen Reaktionen
- Schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren.
Rufen Sie mich sofort an!
- Konsequent vom Schweigerecht Gebrauch machen (keine Angaben ohne anwaltliche Beratung)
- Keine Kommunikation mit Polizei oder Ermittlungsbehörden ohne Verteidiger
- Polizeiliche Vorladungen nicht ungeprüft wahrnehmen (vorher abstimmen)
- Keine Passwörter herausgeben; gilt auch für Unterlagen und Datenträger
- Nichts unterschreiben, ohne es rechtlich geprüft zu haben
- Keine Gespräche über den Vorwurf mit Dritten (auch nicht mit Familie, Freunden, Mitbeschuldigten oder digital)
- Keine eigenen „Erklärungsversuche“ oder Rechtfertigungen
- Relevante Unterlagen und Informationen sichern
- Gedächtnisprotokoll anfertigen und dieses vor dem Zugriff Dritter (auch vor der Polizei, etc.) schützen.
Ein konsequentes Einhalten dieser Grundregeln sichert Ihre Verteidigungsposition und verhindert strategische Nachteile im weiteren Verfahren.
Volkwein. Wenn es darauf ankommt.
Die Anwaltskanzlei Volkwein bietet Ihnen kompetente und zuverlässige Beratung sowie Vertretung in sämtlichen Bereichen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Jugendstrafrechts.
Mit Herrn Rechtsanwalt Konrad Volkwein haben Sie einen kompetenten und zielstrebigen Partner an Ihrer Seite.
Seit über sieben Jahren ist Herr Rechtsanwalt Volkwein als Honorardozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg tätig und kann auf eine umfassende Lehrerfahrung von über 2.000 Stunden zurückblicken. Durch seinen Einsatz trägt Herr Rechtsanwalt Volkwein zur qualitativ hochwertigen Lehre in Baden-Württemberg bei und hat bereits mehrere Hundert Fachkräfte in Theorie und Praxis diverser Rechtsgebiete ausgebildet.
Herr Rechtsanwalt Volkwein berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten, insbesondere in diesen Rechtsgebieten:
- Strafrecht & Jugendstrafrecht
- Familienrecht & Erbrecht
- Unternehmensnachfolge in familiengeführten Betrieben
- Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeld, etc.) inkl. Arbeitsrecht und Mietrecht
