Strafrecht & Jugendstrafrecht

Kompetente Strafverteidigung aus einer Hand

Strafverteidigung ist ein wichtiger und - vor allem - empfindlicher Bereich; insbesondere auch deshalb, weil die Konsequenzen für den Mandanten enorm sein können. Wir unterstützen Sie kompetent und engagiert im Ermittlungsverfahren sowie im Strafverfahren und holen das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus.

Wenn man eine Vorladung bei der Polizei erhält, ist es wichtig, sich umgehend an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser kann helfen, sich auf das Verhör vorzubereiten oder empfiehlt die Aussage vorerst ganz zu verweigern. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu machen! Es macht immer sinn, dass zuerst Einsicht in die Ermittlungsakten genommen wird, bevor "im Blindflug" eine Aussage gemacht wird!

Bei Haftbefehlen und Untersuchungshaft sowie Hausdurchsuchungen oder Wohnungsdurchsuchungen ist es wichtig, dass der Anwalt schnell reagiert und die Rechte seines Mandanten verteidigt und durchsetzt.

Erhält man einen Strafbefehl oder eine Anklage, ist ein Strafverteidiger unerlässlich. Er kann die Vorwürfe prüfen, die Beweislage einschätzen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

Im Jugendstrafrecht ist es besonders wichtig, dass der Anwalt eine gute Verteidigungsstrategie entwickelt, um dem jungen Mandanten eine Zukunft ohne Vorstrafen zu ermöglichen.

Erwachsene können ebenfalls auf die Unterstützung eines Strafverteidigers zählen, um einen Freispruch zu erzielen oder wenigstens eine angemessene, gerechte - und nicht überzogene - Strafe zu erhalten.

Der Anwalt kennt die Gesetze und kann das Verfahren so lenken, dass es für seinen Mandanten bestmöglich verläuft.

 

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Bei Ihnen gab es eine Wohnungsdurchsuchung oder einen Haftbefehl? Gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben?

Kontaktieren Sie uns jetzt!

In dringenden und unaufschiebbaren Fällen sind wir 24/7 über unsere Notfallnummer erreichbar!

 


 Anwaltskanzlei Volkwein
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Strafrecht und Jugendstrafrecht

 

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Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart

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