Volkwein. Vorausschauende Verteidigung.

Gegen Sie wird ermittelt? Hausdurchsuchung, Haftbefehl, Vorladung?
» Hier gehts zur ersten Hilfe! Was Sie unbedingt beachten müssen! «

Volkwein. Erfahrung und Kompetenz.

Rechtsanwalt Volkwein ist seit 2019 als Honorardozent im Jugendstrafrecht tätig und verfügt daher über einen fundierten theoretischen und praktischen Erfahrungsschatz in diesem sensiblen Rechtsgebiet. Im Rahmen seiner Dozententätigkeit vermittelt er jährlich zahlreichen jungen Menschen die rechtlichen Grundlagen und die Berufskunde im Bereich "Jugend- und Heimerziehung".

 

Auf dieser Grundlage kann Rechtsanwalt Volkwein auf vertiefte Kenntnisse psychologischer, pädagogischer, sozialpädagogischer und entwicklungsbiologischer Zusammenhänge zurückgreifen. Dies schafft die Basis für eine ganzheitliche Beratung und eine engagierte, erfolgversprechende Verteidigung.

Volkwein. Spezialisiert.

Die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens

Das Jugendstrafrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das auf Straftaten von Jugendlichen zugeschnitten ist. Anders als das allgemeine Strafrecht verfolgt es nicht primär repressive Zwecke, sondern stellt den Erziehungsgedanken und die positive Entwicklung des jungen Menschen in den Mittelpunkt. Ziel ist es, Fehlverhalten zu korrigieren und zugleich nachhaltige Perspektiven zu eröffnen.

Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts erfordern neben fundierten rechtlichen Kenntnissen ein tiefes Verständnis für die individuellen Lebensrealitäten junger Menschen. Jugendstrafverteidigung bedeutet daher immer auch soziale, familiäre und persönliche Hintergründe zu erkennen, einzuordnen und gezielt in die Verteidigungsstrategie einzubinden.

Eine effektive Verteidigung im Jugendstrafrecht setzt interdisziplinäres Know-how voraus. Neben der rechtlichen Expertise sind insbesondere Kenntnisse in Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik sowie entwicklungsbiologischen Zusammenhängen von zentraler Bedeutung. Nur so lassen sich mildernde Umstände fundiert herausarbeiten und geeignete Maßnahmen zur Förderung einer positiven Entwicklung aufzeigen.

Zugleich bietet das Jugendstrafrecht vielfältige Möglichkeiten, Verfahren außerhalb klassischer Sanktionen zu steuern – etwa durch Diversion oder durch Einbindung familien- und jugendhilferechtlicher Instrumente. Diese Optionen eröffnen oftmals deutlich nachhaltigere Lösungen als eine rein strafrechtliche Reaktion.

Rechtsanwalt Volkwein nutzt dieses umfassende Verständnis, um die Interessen seiner jungen Mandanten engagiert und vorausschauend zu vertreten. Ziel ist nicht nur die bestmögliche rechtliche Lösung im konkreten Verfahren, sondern stets auch die nachhaltige Stabilisierung der persönlichen und sozialen Entwicklung.

Eine qualifizierte Jugendstrafverteidigung beeinflusst nicht nur das Verfahrensergebnis, sondern kann die Weichen für die weitere Lebensentwicklung des Jugendlichen nachhaltig stellen.

Volkwein. Weil es wichtig ist.

Im Strafrecht geht es um mehr als Paragrafen – es geht um Ihre Existenz, Ihre Reputation und Ihre Zukunft. In dieser Situation benötigen Sie eine Verteidigung, die nicht nur reagiert, sondern vorausschauend agiert. Genau hier setzt meine Arbeit an.

Als Strafverteidiger vertrete ich Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Ermittlungsansatz über die Hauptverhandlung bis hin zur Revision. Bereits im frühen Stadium werden entscheidende Weichen gestellt. Deshalb ist es strategisch essenziell, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Fehler zu vermeiden, die später nicht mehr korrigiert werden können.

Mein Fokus liegt auf einer klar strukturierten, taktisch durchdachten Verteidigung. Jeder Fall wird individuell analysiert – unter Berücksichtigung der Beweislage, der Verfahrensdynamik und Ihrer persönlichen Situation. Ziel ist stets die bestmögliche Lösung: Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung.

Volkwein. Umfassende Verteidigung.

Rechtsanwalt Volkwein verteidigt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Gewaltdelikte
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Vermögensdelikte
  • Wirtschaftsstrafrecht

Volkwein. Bundesweit.

Rechtsanwalt Volkwein ist vorwiegend in Stuttgart sowie in ganz Baden-Württemberg tätig. Darüber hinaus erfolgt die Verteidigung bundesweit – von Flensburg bis Freiburg im Breisgau, von Aachen bis Görlitz.

Unabhängig vom Verfahrensort ist eine konsequente, strategisch ausgerichtete Strafverteidigung gewährleistet.

Volkwein. Wenn es schnell gehen muss.

Konsequente Strafverteidigung bedeutet auch, Ihre Rechte aktiv durchzusetzen. Dazu gehört insbesondere Ihr Schweigerecht. Ohne vorherige Rücksprache sollten keine Angaben gegenüber Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden gemacht werden. Jede unüberlegte Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Wenn gegen Sie ermittelt wird oder bereits ein Strafverfahren läuft, ist ein strukturiertes und diszipliniertes Verhalten entscheidend. 

Die wichtigsten Grundregeln im Überblick:

  • Ruhe bewahren und keine vorschnellen Reaktionen
  • Schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren. 

Rufen Sie mich sofort an!

zur Notfallnummer

  • Konsequent vom Schweigerecht Gebrauch machen (keine Angaben ohne anwaltliche Beratung)
  • Keine Kommunikation mit Polizei oder Ermittlungsbehörden ohne Verteidiger
  • Polizeiliche Vorladungen nicht ungeprüft wahrnehmen (vorher abstimmen)
  • Keine Passwörter herausgeben; gilt auch für Unterlagen und Datenträger 
  • Nichts unterschreiben, ohne es rechtlich geprüft zu haben
  • Keine Gespräche über den Vorwurf mit Dritten (auch nicht mit Familie, Freunden, Mitbeschuldigten oder digital)
  • Keine eigenen „Erklärungsversuche“ oder Rechtfertigungen
  • Relevante Unterlagen und Informationen sichern
  • Gedächtnisprotokoll anfertigen und dieses vor dem Zugriff Dritter (auch vor der Polizei, etc.) schützen.

Ein konsequentes Einhalten dieser Grundregeln sichert Ihre Verteidigungsposition und verhindert strategische Nachteile im weiteren Verfahren.

Volkwein. Mit Recht.

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Bei Ihnen gab es eine Wohnungsdurchsuchung oder einen Haftbefehl? Gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben?

Kontaktieren Sie uns jetzt!

In dringenden und unaufschiebbaren Fällen sind wir 24/7 über unsere Notfallnummer erreichbar!

Volkwein. Kompetente Strafverteidigung.

Rechtsanwalt Konrad Volkwein ist seit über 7 Jahren als Honorardozent für verschiedene Rechtsgebiete an mehreren Bildungs- & Lehreinrichtungen und Fachschulen in Baden-Württemberg tätig.

Mehr als

2.000 Stunden

gelehrt und unterrichtet

Mehr als

25 Fachseminare
geleitet

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