Transparenz schafft Vertrauen!
Kosten
Wir berücksichtigen stets die individuelle und finanzielle Situation unserer Mandanten. Honorare und etwaige Zuzahlungen werden fair, nachvollziehbar und im Vorfeld abgestimmt.
Volkwein. Rechtsschutzversicherung.
Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – von der Deckungsanfrage bis zur laufenden Abwicklung.
Ihr Vorteil: minimaler Aufwand, maximale Klarheit.
In der Regel fällt lediglich eine individuell abgestimmte Zuzahlung an.
Volkwein. Faire Preise.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis einer pauschalen Honorarvereinbarung – klar kalkulierbar und ohne Überraschungen.
Je nach Umfang und Komplexität kann die Vergütung auch nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen.
Volkwein. Pflichtverteidigung.
In Fällen der Pflichtverteidigung erfolgt die Vergütung auf gesetzlicher Grundlage.
Für eine strategisch hochwertige und engagierte Verteidigung arbeiten wir in der Praxis regelmäßig mit einer individuell abgestimmten Zuzahlung.
Volkwein. Erstberatung.
Jede Erstberatung kostet pauschal 226,10 Euro (190,00 Euro zzgl. 19% MwSt.)
Alternativ kann die Beratung auch über einen Beratungshilfeschein erfolgen. Beratungshilfescheine erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht.
Kommt es nach der Erstberatung zu einer Mandatierung, wird die Erstberatungsgebühr nicht zusätzlich berechnet.
Volkwein. Staatliche Unterstützung.
Sollten Sie die Kosten einer anwaltlichen Vertretung nicht selbst tragen können, prüfen wir für Sie die Inanspruchnahme von:
- Beratungshilfe
- Prozesskostenhilfe (PKH)
- Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Die Beantragung und Abwicklung von PKH und VKH erfolgt strukturiert über unsere Kanzlei. Den Beratungshilfeschein müssen Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht selbst beantragen.
Volkwein. Wenn es darauf ankommt.
Die Anwaltskanzlei Volkwein bietet Ihnen kompetente und zuverlässige Beratung sowie Vertretung in sämtlichen Bereichen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Jugendstrafrechts.
Mit Herrn Rechtsanwalt Konrad Volkwein haben Sie einen kompetenten und zielstrebigen Partner an Ihrer Seite.
Seit über sieben Jahren ist Herr Rechtsanwalt Volkwein als Honorardozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg tätig und kann auf eine umfassende Lehrerfahrung von über 2.000 Stunden zurückblicken. Durch seinen Einsatz trägt Herr Rechtsanwalt Volkwein zur qualitativ hochwertigen Lehre in Baden-Württemberg bei und hat bereits mehrere Hundert Fachkräfte in Theorie und Praxis diverser Rechtsgebiete ausgebildet.
Herr Rechtsanwalt Volkwein berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten, insbesondere in diesen Rechtsgebieten:
- Strafrecht & Jugendstrafrecht
- Familienrecht & Erbrecht
- Unternehmensnachfolge in familiengeführten Betrieben
- Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeld, etc.) inkl. Arbeitsrecht und Mietrecht
